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Hausordnung

1. Anmeldung

Ihre sofortige administrative Aufnahme in unserem Krankenhaus ist hinsichtlich eines optimalen Ablaufs für Sie und uns von besonderer Bedeutung. Sollte Ihre Anmeldung in der Verwaltung noch nicht erfolgt sein, bitten wir Sie, die Mitarbeiter Ihrer Station anzusprechen.

2. Allgemeine Rechtsgrundsätze

Im Behandlungsvertrag bzw. in der Wahlleistungsvereinbarung wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) verwiesen, sie sind die Grundlage aller mit dem Krankenhaus geschlossener Verträge. Bitte informieren Sie sich über diese wichtigen Regelungen. Falls es noch nicht geschehen ist, lassen Sie sich gerne eine Ausfertigung der im Krankenhaus geschlossenen Vereinbarungen einschließlich der AVB aushändigen.

3. Verhalten im Haus

Wir bitten Sie, alle Einrichtungen des Hauses, insbesondere Toiletten und Bäder, pfleglich zu behandeln. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie auch Ihre Besucher entsprechend informieren würden. Papier, Speise- und sonstige Reste entsorgen Sie bitte in die hierfür vorgesehenen Behältnisse. Bitte wenden Sie nur die Arzneimittel an, die Sie gemäß ärztlicher Verordnung von unserem Pflegepersonal erhalten. Das gilt auch für Medikamente, die Sie mit ins Krankenhaus gebracht haben. Denken Sie bitte daran, dass gerade die Beachtung dieses Ratschlags in starkem Maße über den Erfolg der ärztlichen Bemühungen entscheidet. 

Wir erwarten von allen Patienten, dass sie im Interesse der anderen Kranken auf störende Geräusche, laute Unterhaltung, Zuschlägen von Türen, und insbesondere verletzende Aktivitäten unter allen Umständen verzichten. 

Bitte achten Sie darauf, dass die Beleuchtung im Krankenzimmer nur bis zu einer vertretbaren Zeit eingeschaltet und bei der Benutzung von Rundfunk und Fernsehgeräten die Ruhe der anderen Patienten nicht beeinträchtigt wird. 

Achten Sie bitte auf ausreichende Bekleidung, wenn Sie das Krankenzimmer verlassen. Schlafbekleidung allein genügt nicht. Bitte bringen Sie zu Ihrem Aufenthalt ausreichend Schlafbekleidung und Toilettensachen mit. Für Ihre Erstausstattung im Notfall kann auf Ihrer Station gesorgt werden. Wegen der Ruhe und eines geregelten Arbeitsablaufs bitten wir, andere Krankenzimmer und die übrigen Stationen zu meiden.

Spaziergänge außerhalb des Hauses bedürfen der besonderen Genehmigung Ihres Arztes. Hierbei sollten Sie bedenken, dass ohne die Genehmigung des Krankenhausarztes Ihres Versicherungsschutzes entfällt und Sie für evtl. auftretende Schäden selbst haften müssten.

4. Rauchen, Alkohl und Drogen im Krankenhaus

Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sowie anderen berauschenden Substanzen, oder Drogen ist im Krankenhaus und dem gesamten Außengelände, sowie insbesondere vor dem Haupteingang verboten. Bitte informieren Sie Ihre Besucher entsprechend. Das Pflegepersonal Ihrer Station sowie die Information im Eingangsbereich informieren Sie gerne über die ausgewiesenen Raucherbereiche auf dem Außengelände des Krankenhauses.

5. Besucher

Im Rahmen eines für Sie günstigen Genesungsverlaufes können Sie Besuche in vertretbarem Umfang zu vertretbaren Zeiten empfangen, so lange Mitpatienten dadurch nicht beeinträchtigt werden. Bitte erfragen Sie die geltenden Ruhezeiten auf Ihrer Station. Ihre Besucher sollten Sie darauf aufmerksam machen, dass schon Erkältungskrankheiten für viele Kranke, insbesondere für frisch Operierte sowie Säuglinge und Kleinkinder, erhöhte Infektionsgefahr bedeuten.

6. Technik am Krankenbett

Jedes Bett ist mit einer Rufanlage ausgestattet. Die sanitären Räume sind ebenfalls mit einer Ruftaste ausgerüstet, so dass Sie jederzeit auf die Hilfe unserer Mitarbeiter zurückgreifen können.

7. Seelsorge

Seelsorger der verschiedenen Konfessionen besuchen Sie gerne auf Wunsch. Ihre Stationsleitung wird Ihnen behilflich sein, einen Besuch zu vereinbaren.

8. Sozialdienst

In sozialen und wirtschaftlichen Fragen, wie zum Beispiel beim Geltend machen von Sozialhilfeansprüchen zur Deckung der Behandlungskosten oder bei der Organisation von Anschlussheilbehandlungen oder Verlegungen erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch unseren Sozialdienst. Ihr Stationspflegepersonal stellt den Kontakt kurzfristig für Sie her.

9. Telefon

Die Krankenzimmer sind mit Telefonanschlüssen ausgestattet. An der Information des Hauses erhalten Sie alle Informationen zur Inbetriebnahme des Anschlusses. Sollten Sie nicht gehfähig sein, steht Ihnen die Ökumenische Krankenhilfe (ÖKH) zur Verfügung. Für den Verlust von Telefonkarten kann das Krankenhaus leider keinen Ersatz leisten.

10. Kostenregelung

Die finanziellen Regelungen können Sie den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und dem jeweils gültigen Entgeltkostentarif entnehmen. Bei selbst zahlenden Patienten bitten wir um eine Vorauszahlung, seit keine Kostenübernahmeerklärung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegt. Die Aufforderung zur Vorauszahlung geht Ihnen automatisch über die Verwaltung des Hauses zu.

11. Allgemeine Informationen

Sollten Sie noch Fragen zur Abrechnung Ihres Aufenthaltes haben oder Unterstützung in der administrativen Abwicklung Ihres Aufenthaltes benötigen, steht Ihnen das Büro der Patientenverwaltung im Erdgeschoss, gegenüber den Fahrstühlen zur Verfügung. Allgemeine Informationen, sowie z.B. Lagepläne des Krankenhauses oder die Patienteninformationsbroschüre erhalten Sie an der Information des Krankenhauses im Bereich des Haupteinganges.

 

Kiel im Mai 2024

Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH

 

Nicole Schröder                Dr. Roland Ventzke

Geschäftsführung